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   BVerwG, 28.07.1980 - 1 B 788.80   

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https://dejure.org/1980,4999
BVerwG, 28.07.1980 - 1 B 788.80 (https://dejure.org/1980,4999)
BVerwG, Entscheidung vom 28.07.1980 - 1 B 788.80 (https://dejure.org/1980,4999)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Juli 1980 - 1 B 788.80 (https://dejure.org/1980,4999)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Ausübung des Ausweisungsermessens durch die Ausländerbehörde - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Abweichung von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts - Verletzung von Aufklärungspflichten

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 02.03.1978 - 1 B 64.78

    Anwendung des Ausweisungstatbestandes - Feststellungen des Strafgerichts -

    Auszug aus BVerwG, 28.07.1980 - 1 B 788.80
    In dem Beschluß vom 2. März 1978 - BVerwG 1 B 64.78 - (Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 50), auf den in der Beschwerdeschrift hingewiesen wird, ist die Rechtsprechung des Senats zusammenfassend dargestellt worden (ebenso Beschluß vom 27. Juni 1978 - BVerwG 1 B 181.78 - [Buchholz, a.a.O. Nr. 52]).
  • BVerwG, 27.06.1978 - 1 B 181.78

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Ausweisung eines Ausländers wegen

    Auszug aus BVerwG, 28.07.1980 - 1 B 788.80
    In dem Beschluß vom 2. März 1978 - BVerwG 1 B 64.78 - (Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 50), auf den in der Beschwerdeschrift hingewiesen wird, ist die Rechtsprechung des Senats zusammenfassend dargestellt worden (ebenso Beschluß vom 27. Juni 1978 - BVerwG 1 B 181.78 - [Buchholz, a.a.O. Nr. 52]).
  • BVerwG, 03.07.1980 - 1 B 770.80

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Ausweisung eines

    Auszug aus BVerwG, 28.07.1980 - 1 B 788.80
    Das Unterbleiben tatsächlicher Aufklärung kann nur dann mit Erfolg gerügt werden, wenn es nach der materiellrechtlichen Auffassung des Berufungsgerichts auf die unaufgeklärt gebliebenen Umstände ankommt (Beschluß vom 3. Juli 1980 - BVerwG 1 B 770.80 -).
  • BVerwG, 10.10.1980 - 1 B 815.80

    Ausweisung eines Ausländers - Beeinträchtigung von Belangen der Bundesrepublik

    Das Unterbleiben tatsächlicher Aufklärung kann demgemäß nur dann mit Erfolg gerügt werden, wenn es nach der materiellrechtlichen Auffassung des Berufungsgerichts auf die unaufgeklärt gebliebenen Umstände ankommt (Beschlüsse vom 14. Dezember 1978 - BVerwG 1 CB 63.78 -, vom 28. Juli 1980 - BVerwG 1 B 788.80 - jeweils mit Nachweisen).
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